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Beispiel | Die Private Krankenversicherung | Die Gesetzliche Krankenversicherung |
Beim Arzt Ambulante Behandlung |
Freie Arztwahl, auch Privatärzte Heilpraktiker je nach Tarif |
Nur zugelassene Kassenärzte Keine Heilpraktikerleistung |
Psychotherapie |
Keine Genehmigungsklausel bei ärztlicher Behandlung Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit Kostenerstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Genehmigungspflichtig Anzahl Sitzungen ist beschränkt |
Weitere Leistungen
Arznei-und Verbandmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100% |
Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nicht mehr als die tatsächlichen Kosten) Keine nichtverschreibungspflichtigen Mittel, z.B.gegen Erkältung |
Hilfsmittel | Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % | Zuzahlung:10% der Kosten Mindestens 5,–Euro und max.10,–Euro (Nur in Höhe der vereinbarten Festbeträge) |
Heilmittel | Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % | Zuzahlung:10% der Kosten +10,–Euro Rezeptgebühr |
Fahrtkosten | Fahrten und Krankentransporte bei Gehunfähigkeit zum und vom nächstgelegenen zuständigen Arzt | Keine Leistung (Ausnahme nach Genehmigung der Kasse und mit Zuzahlung) |
Brillen und Kontaktlinsen | Je nach Tarif für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 100%(begrenzt auf den Höchsterstattungsbetrag des jeweiligen Tarifes) | Keine Leistung Ausnahme:Personen mit schweren Sehfehlern |
Im Krankenhaus Stationäre Leistungen |
Freie Krankenhauswahl,freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, je nach Tarif Einbett-oder Zweibettzimmer Kostenübernahme 100% |
Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, keine freie Arztwahl (Stationsarzt); Unterbringung im Mehrbettzimmer |
Zuzahlungen | Keine Zuzahlungen für Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und für Unterbringung | 10,–Euro pro Tag bis 28 Tage pro Kalenderjahr 10% Zuzahlung für Krankentransport |
Beim Zahnarzt Zahnersatz |
Je nach Tarif bis zu 100% möglich,freie Arztwahl Keine Einschränkung auf einfache Versorgungsformen |
Nur zugelassene Kassenärzte Nur einfache Ausführung – die Aufrechterhaltung der Gebissfunktion muss gewährleistet sein.Zuschuss der Kassen ca.50-65% |
Zuzahlung | Keine Praxisgebühr | 10,– Euro Praxisgebühr pro Quartal |
Auslandsschutz | Weltweiter Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland; Weiterversicherungsmöglichkeit bei einem Wegzug ins Ausland Rücktransport:Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport | Nur in europäischen Staaten und solchen mit Sozialversicherungsabkommen; kein Rücktransport |
Beitragsrückerstattung | Rückerstattung bis zu 3 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit | Je nach Kasse max.1 Monatsbeitrag möglich |
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