Stationäre Leistungen in der PKV

Stationäre Leistungen in der PKV

Diese Leistungen umfassen im allgemeinen die Behandlung im Krankenhaus. Wenn durch ambulante ärztliche Behandlung einschließlich häusliche Krankenpflege das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, haben Versicherte Anspruch auf stationäre Behandlung. Je nach Tarifwahl besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des 1- oder 2-Bettzimmers und/oder der privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus (Wahlleistungen).

Im einzelnen gehören die nachfolgenden Punkte zur stationären Behandlung:

Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KK94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.


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Aktualisiert am: 19.4.2024