Das Krankentagegeld in der PKV
Das Krankentagegeld in der PKV
Die Krankentagegeldversicherung schützt vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und ist somit eine Verdienstausfallversicherung.
Arbeitnehmer (unselbständig Tätige) können ein Tagegeld bis
in Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der
Gehaltsfortzahlung (meist 6 Wochen) versichern oder anderweitige Krankengeld-
bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens
aufstocken.
Bei Selbständigen ist die Verdienstausfallversicherung bis zur Höhe
des Nettoeinkommens - entsprechend dem individuellem Bedarf - mit gestaffelten
Karenzzeiten (z.B. ab 4., 8., 15., 22., 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit
usw.) möglich. Für Ärzte und Zahnärzte, so- wie für
Angehörige freier Berufe gelten in der Regel Spezialtarife.
Grundsätzlich wird im Krankentagegeld-Bereich das Nettoeinkommen zugrunde
gelegt. Es wird definiert als Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es verschiedene Definitionen:
z.B. 75 % des Umsatzes oder Bruttoeinnahmen minus zu zahlender Steuer minus
zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge gleich Nettoeinkommen. Weiter
gefaßte Formulierungen sind anzutreffen. Die wichtigsten Kriterien für
die Krankentagegeldversicherung sind:
Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen
AVB, MB/KT94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen
ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.
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Aktualisiert am: 6.10.2024
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