Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatzkosten, einschließlich
Material- und Laborkosten?
Die Höhe der Erstattung wird prozentual vom Rechnungsbetrag errechnet.
Die meisten Tarife erstatten 70 bis 80% für Zahnersatzmaßnahmen.
Die Erstattung der Material- und Laborkosten erfolgt mit dem gleichen Prozentsatz,
wobei ein Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt wird.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für Zahnersatz-Maßnahmen
ein prozentualer Zuschuß, der bei Versorgung nach kassenärztlichem
Standard ca. 50% beträgt, gezahlt. Keine Leistung für aufwendige
Prothetik (z. B. Brücken mit mehr als 4 Zähnen). Keine Leistungen
für Inlays.
Zu beachten ist, dass sich die Leistungen auf einen kassenärztlichen
Standard beziehen. Falls bestimmte Zahnersatzmaßnahmen gewünscht
werden, beträgt der Zuschuss weit weniger als 50%.
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Aktualisiert am: 19.3.2025
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