Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Gem. §1 (2) b AVB, MB/KK94 gelten als Versicherungsfälle auch ambulante
Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten
Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), z.B.:
- Krebsvorsorge
- Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Kindervorsorge ( U1 bis U9, bis 6. Lebensjahr)
Darüber hinaus kann der Versicherer für weitere Untersuchungen
zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten Leistungen erbringen.
Viele Gesellschaften gehen dazu über die Vorsorgeuntersuchungen nicht
als Selbstbeteiligung einzurechnen, bzw. sogar Anreize für regelmäßige
Vorsorge zu bieten. Sicherlich ein guter Entschluss.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nachgesetzlich eingeführten Programmen
geleistet.
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Aktualisiert am: 14.2.2025
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