Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

Gem. §1 (2) b AVB, MB/KK94 gelten als Versicherungsfälle auch ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), z.B.:

- Krebsvorsorge

- Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen

- Schwangerschaftsvorsorge

- Kindervorsorge ( U1 bis U9, bis 6. Lebensjahr)

Darüber hinaus kann der Versicherer für weitere Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten Leistungen erbringen.

Viele Gesellschaften gehen dazu über die Vorsorgeuntersuchungen nicht als Selbstbeteiligung einzurechnen, bzw. sogar Anreize für regelmäßige Vorsorge zu bieten. Sicherlich ein guter Entschluss.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nachgesetzlich eingeführten Programmen geleistet.


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Aktualisiert am: 14.2.2025