Heil- und Kostenplan
Heil- und Kostenplan
Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes die volle prozentale
Erstattung?
Der Zahnarzt erstellt vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen
Behandlung einen Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag). Einige Gesellschaften
kürzen die Tarifleistungen, wenn der Heil- und Kostenplan nicht vor Behandlungsbeginn
vorliegt.
Bei Zahnersatz, der mehr als einen Zahn betrifft und bei kieferorthopädischer
Behandlung, sollte immer ein Heil- und Kostenplan eingeholt werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Leistungsanspruch bei Zahnersatz
und Kieferorthopädie nur nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes.
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Aktualisiert am: 6.10.2024
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