Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan

Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes die volle prozentale Erstattung?

Der Zahnarzt erstellt vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Behandlung einen Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag). Einige Gesellschaften kürzen die Tarifleistungen, wenn der Heil- und Kostenplan nicht vor Behandlungsbeginn vorliegt.

Bei Zahnersatz, der mehr als einen Zahn betrifft und bei kieferorthopädischer Behandlung, sollte immer ein Heil- und Kostenplan eingeholt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Leistungsanspruch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie nur nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes.


Seite druckenZur vorherigen SeiteNach oben
Copyright © ACIO 2024

 

     Home    ::     Sitemap    ::     Über Uns    ::    AGB    ::    Impressum    ::    Kontaktformular    
Private Krankenversicherung
   Grundlagen
     Leistungen
    Informationen
   Analysen anfordern
   Online Rechner
  
    FAQ
    Lexikon
 Download
  
    Suchen und Finden
    Bedarfsanalyse
   

www.versicherung-vergleiche.de

Aktualisiert am: 6.10.2024