Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan

Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes die volle prozentale Erstattung?

Der Zahnarzt erstellt vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Behandlung einen Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag). Einige Gesellschaften kürzen die Tarifleistungen, wenn der Heil- und Kostenplan nicht vor Behandlungsbeginn vorliegt.

Bei Zahnersatz, der mehr als einen Zahn betrifft und bei kieferorthopädischer Behandlung, sollte immer ein Heil- und Kostenplan eingeholt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Leistungsanspruch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie nur nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes.


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Aktualisiert am: 29.3.2024