In welchem Umfang werden die Kosten für Einlagefüllungen (Inlays)
erstattet?
Die Tarifbedingungen für die Erstattung von Inlays sind sehr unterschiedlich.
Einige Tarife erstatten die Kosten für Inlays nach dem Prozentsatz für
Zahnbehandlung und andere Tarife nach Zahnersatzkosten. Ein Austausch von
Amalgamfüllungen ohne medizinische Notwendigkeit wird meist nicht übernommen.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Einlagefüllungen.
Da ein Inlay recht teuer werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung,
die auch die Übernahme von Inlaykosten beinhaltet.
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Aktualisiert am: 5.12.2024
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