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Werden die Kosten für Hilfsmittel erstattet?
Als Hilfsmittel gelten technische Mittel oder Körperersatzstücke,
die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen
sollen. Zu den Hilfsmitteln zählen demnach Brillengläser, Brillengestelle,
Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe,
Leibbinden, Katheter, Gehstützen, künstliche Gliedmaßen (auch
künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch
Brustprothesen), Hörgeräte, aber auch Rollstühle, Heimdialysegeräte.
Der Begriff ist allerdings in den AVB nicht definiert; auch die gesetzlichen
Bestimmungen im Bereich der Sozialleistungen verzichten auf eine eigene Definition.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird geleistet für kleine Hilfsmittel,
z. B. Bandagen und Einlagen, 20% Selbstbeteiligung (nicht bei Kindern bis
18 Jahre). Große Hilfsmittel werden mit Festbeträgen für "einfache
und zweckmäßige
Ausführung" bezuschußt.
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Aktualisiert am: 16.6.2025
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