Hilfsmittel

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Werden die Kosten für Hilfsmittel erstattet?

Als Hilfsmittel gelten technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen. Zu den Hilfsmitteln zählen demnach Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Gehstützen, künstliche Gliedmaßen (auch künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch Brustprothesen), Hörgeräte, aber auch Rollstühle, Heimdialysegeräte.


Der Begriff ist allerdings in den AVB nicht definiert; auch die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Sozialleistungen verzichten auf eine eigene Definition.


In der gesetzlichen Krankenversicherung wird geleistet für kleine Hilfsmittel, z. B. Bandagen und Einlagen, 20% Selbstbeteiligung (nicht bei Kindern bis 18 Jahre). Große Hilfsmittel werden mit Festbeträgen für "einfache und zweckmäßige
Ausführung" bezuschußt.


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Aktualisiert am: 16.6.2025