Heilpraktiker Leistungen
Heilpraktiker Leistungen
Gem. §4 (2) AVB, MB/KK94 steht dem Versicherten die Wahl unter den niedergelassenen
Ärzten frei. Soweit die Tarifbestimmungen nichts anderes bestimmen, dürfen
Heilpraktiker im Sinne der deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen
werden. Heilpraktiker berechnen ihr Honorar nach dem Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker (GebüH 85). Nach den Tarifbedingungen können
sowohl die Leistungen als auch die Höhe der Kostenerstattung eingeschränkt
werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Kostenerstattung für
Heilpraktiker-Leistungen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Ergänzungsversicherung
mit Heilpraktikerbehandlung.
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Aktualisiert am: 21.4.2025
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