Werden die Kosten für verordnete Heilmittel erstattet?
Gem. § $ (3) AVB, MB/KK94 müssen Heilmittel von niedergelassenen
approbierten Ärzten verordnet werden. Als Heilmittel gelten:
physikalisch-medizinische Behandlungen, wie Inhalationen, Krankengymnastik,
Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und
Lichttherapie.
In der Regel werden die Aufwendungen für Heilmittel in der privaten
Krankenversicherung uneingeschränkt erstattet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für verordnete Heilmittel
, abzüglich einer
Selbstbeteiligung von 15%, geleistet.
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Aktualisiert am: 19.3.2025
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