Heilmittel

Heilmittel

Werden die Kosten für verordnete Heilmittel erstattet?


Gem. § $ (3) AVB, MB/KK94 müssen Heilmittel von niedergelassenen approbierten Ärzten verordnet werden. Als Heilmittel gelten:

physikalisch-medizinische Behandlungen, wie Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie.

In der Regel werden die Aufwendungen für Heilmittel in der privaten Krankenversicherung uneingeschränkt erstattet.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für verordnete Heilmittel , abzüglich einer
Selbstbeteiligung von 15%, geleistet.


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Aktualisiert am: 18.4.2024