Auslandsrücktransport
Auslandsrücktransport
Werden auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Auslandsrücktransport
erstattet?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können im Rahmen der
Tarifvereinbarungen, auch die Kosten für einen aus medizinischen Gründen
erforderlichen Rücktransport erstattet werden. Dies gilt, soweit es Reisemehrkosten
sind und eine ausreichende medizinische Behandlung im Ausland nicht gewährleistet
ist.
Eine Rücktransportversicherung kann für einen geringen Beitrag
auch separat abgeschlossen werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Auslandsrücktransport
nicht mitversichert.
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Aktualisiert am: 28.3.2024
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