Arzthonorare Zahn (GOZ)

Arzthonorare Zahn (GOZ)

In welchem Umfang werden Arzthonorare bei zahnärztlicher Behandlung erstattet?

Zahnärzte und Kieferorthopäden berechnen ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Im Rahmen der gültigen GOZ bedeutet:

  • bis zum 1,8 fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 2,3 fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • Bei einer ausreichend medizinischen Begründung, können sich die Sätze auf das 2,5 fache bzw. auf das 3,5 fache erhöhen.

Tarifbedingungen können ebenfalls vorsehen, dass Leistungen über diese Höchstsätze der GOZhinaus erstattet werden. In einigen Tarifwerken werden allerdings auch die Höchstsätze auf die Regelhöchstsätze festgelegt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arzthonorare nach Punktwerten, zur Zeit maximal bis zum 1,5-fachen Satz analog der GOZ, erstattet.


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Aktualisiert am: 19.3.2025