Arzthonorare ambulant (GOÄ)
Arzthonorare ambulant (GOÄ)
In welchem Umfang werden Arzthonorare bei ambulanter Behandlung erstattet?
Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen. Für
Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Rahmen der gültigen GOÄ bedeutet:
- bis zum 1,8 fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 2,3 fachen Satz für ärztliche Leistungen
Bei einer ausreichend medizinischen Begründung, können sich die
Sätze auf das 2,5 fache bzw. auf das 3,5 fache erhöhen.
Tarifbedingungen können ebenfalls vorsehen, dass Leistungen über
diese Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet werden. In einigen
Tarifwerken werden allerdings auch die Höchstsätze auf die Regelhöchstsätze
festgelegt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arzthonorare nach Punktwerten,
zur Zeit maximal bis zum 1,5-fachen Satz analog der GOÄ, erstattet.
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Aktualisiert am: 14.2.2025
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