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Die Kalkulation der privaten Krankenversicherung
Die Kalkulation der privaten Krankenversicherung
Die Kalkulation der privaten Krankenversicherung erfolgt nach dem ?
Äquivalenzprinzip, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das ?
Solidaritätsprinzip gilt.
D.h. dass für die Erbringung der Versicherungsleistung für die gesamte Versicherungsdauer ein gleichbleibender Versicherungsbeitrag kalkuliert wird. Würde es keine Inflation und keine Kostensteigerung im Gesundheitswesen geben, bliebe Ihr Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer gleich.
Der Nettobeitrag dient dem Versicherer zur Deckung des Versicherungsrisikos.
Er setzt sich aus dem Risikobeitrag und dem Sparanteil zusammen. Der Risikobeitrag dient zur kontinuierlichen Deckung der Krankheitskosten, der Sparanteil berücksichtigt das mit zunehmendem Alter wachsende Risiko.
Im Gegensatz zur GKV die ähnlich wie die GRV im Umlageverfahren finanziert und somit durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft in einen Finanzierungsnotstand gebracht wird, praktiziert man in der privaten Krankenversicherung das Kapitaldeckungs- oder auch ? Anwartschaftsdeckungverfahren. Das bedeutet, dass für die Versicherten durch den im zu zahlenden Beitrag enthaltenen Sparanteil eine tatsächlich vorhandene und im Zins und Zinseszins- Verfahren anwachsende ?
Alterungsrückstellung aufgebaut wird.
Je früher Sie sich privat versichern desto länger haben Sie die Möglichkeit Alterungsrückstellungen aufzubauen.
Bsp. Der Versicherungsverlauf eines 30 Jährigen.
Als junger Versicherungsnehmer von 30 Jahren zahlen Sie einen Beitrag der über dem Wert liegt, der für Ihre Altersgruppe als statistisches Kostenrisiko ermittelt wurde.
Die Differenz wird verzinslich angelegt.
Als Versicherungsnehmer von ca. 45 Jahren zahlen Sie einen Beitrag der nahezu vollständig
zur Deckung des für Ihre Altersgruppe ermittelten Kostenrisikos aufgebraucht wird, eine
Zuführung zur Alterungsrückstellung findet nur noch minimal statt, das vorhandene Kapital arbeitet weiter.
Als Versicherungsnehmer von 65 Jahren zahlen Sie einen Beitrag der eigentlich unter dem Wert liegt, der zur Deckung des für Ihre Altersgruppe ermittelten Kostenrisikos liegt, zusätzliche Beitragsanteile werden beigesteuert, weil die in früheren Jahren angesammelten Rücklagen langsam abgeschmolzen bzw. aufgelöst werden.
Zu dem Nettobeitrag kommen noch die sonstigen Zuschläge zur Deckung der Kosten
(Verwaltung, Risikoprüfung, Provision, Service etc.). Die in der Person des Versicherungsnehmers begründeten Risikozuschläge (zum Einschluss von Vorerkrankungen) und ein zwingend vorgeschriebener Sicherheitszuschlag der mind. 5 % des Bruttobeitrages betragen muss.
Der Sicherheitszuschlag ist einzukalkulieren, um unvorhersehbare Risiken wie z.B. großflächige Epidemien o.ä. mit einzubeziehen. Die nicht verbrauchten Anteile der Sicherheitszuschläge werden der Rückstellung der BRE zugeschlagen und fließen so auch wieder an die Versicherten zurück.
Der Nettobeitrag + sonstige Zuschläge + Sicherheitszuschlag ergibt den
Bruttobeitrag der auch Tarifbeitrag oder Zahlbeitrag genannt wird.
Beitragszusammensetzung in der PKV:
Risikobeitrag
+ Sparanteil
= Nettobeitrag
+ Zuschläge für Kosten ( Risikoprüfung, Verwaltung, Provision etc. )
+ (evtl . Zuschlage für risikoerhebliche Vorerkrankungen)
+ 10 % gesetzlicher Zuschlag (gesonderte Alterungsrückstellung seit 01.01.2000)
+ gesetzlich geforderter Sicherheitszuschlag (mind. 5 % vom Bruttobeitrag)
= Bruttobeitrag / Tarifbeitrag / Zahlbeitrag
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Aktualisiert am: 6.10.2024
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